Sozialberatung
Das Nachlassen des Sehvermögens oder eine Erblindung bringen gravierende Veränderungen in allen Bereichen des Lebens mit sich. Unser Team aus erfahrenen und teilweise selbst betroffenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät zu allen Fragen, die sich aus der Sehbehinderung bzw. Blindheit ergeben.
Dazu gehören:
- Schulische und berufliche Chancen für blinde und sehbehinderte Menschen, Ausbildung, Studium sowie Arbeitsplatzausstattungen und Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen, Kontakte zu Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
- Nachteilsausgleiche, unter anderem Blindengeld, Blindenhilfe, Steuerermäßigungen, Freifahrten im städtischen und Regionalverkehr, Gebührenbefreiung beziehungsweise Ermäßigung bei Rundfunk und Fernsehen
- Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt beziehungsweise zur Erhöhung der Selbstständigkeit und Mobilität, Antragstellung bei den Kostenträgern und Durchführung durch Rehabilitationslehrer des ABSV
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und bei der Korrespondenz mit Behörden und Krankenkassen.
- Informationen zum Kontakt mit anderen Betroffenen, zu den Angeboten des ABSV im Kultur- und Freizeitbereich sowie zu Hilfsangeboten anderer Organisationen, wie Hauspflege, fahrbarer Mittagstisch oder Begleitdienste
Die Beratung erfolgt in persönlichen Gesprächen in der Geschäftsstelle des ABSV oder, wenn das aus Mobilitätsgründen nicht möglich ist, auch bei den Betroffenen zu Hause. Gerne beziehen wir auch Angehörige und Freunde in die Beratung ein.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt zur Sozialberatung
Telefon: 030 895 88-85
E-Mail: sozialberatung@absv.de