EUTB
Teilhabeberatung – ein Angebot für alle
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Mit diesem bundesweiten Angebot soll entsprechend dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Ein Team aus zwei Beraterinnen und Beratern und einer Assistentin hilft Ratsuchenden, unabhängig davon, welche Art der Behinderung diese haben. Der Begriff „Behinderung“ sollte dabei nicht zu eng gesehen werden. Alle Menschen, die in irgendeiner Art und Weise darin behindert werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, können sich an die Beratungsstelle wenden. Geholfen wird bei allen Fragen, egal, ob es sich um Rehabilitation, Hilfsmittel, persönliche Assistenz oder um Probleme im Freizeitbereich handelt.
Die Beratung ist kostenfrei und zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist sie unabhängig, das heißt, die Beratenden sind weder Politik noch irgendeiner Institution verpflichtet, sondern ausschließlich der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung nach dem Prinzip von Peer Counseling (Beratung auf einer Ebene) durch Menschen mit Behinderung statt.
Das EUTB-Team kann durch eine gute Vernetzung von den Erfahrungen unseres Sozialdienstes profitieren und dessen Arbeit ergänzen. Unsere EUTB verfügt über besondere Kompetenzen in der Beratung blinder und sehbehinderter Menschen und unterscheidet sich dadurch von den anderen 16 Berliner Beratungsstellen.
Die EUTB im Gesetz:
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung ist im neuen Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 32 beschrieben.
Die Beratungsangebote werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorerst bis zum 31. Dezember 2022 gefördert.