Hygiene- und Verhaltensregeln

Hygienekonzept des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin für Mitglieder, Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher der Geschäftsstelle (Stand: 16.12.2022)

Die Hygieneempfehlung des ABSV basiert auf der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygieneempfehlungen an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Die Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln im ABSV dienen der weiterhin notwendigen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19. Im Vordergrund steht das Ziel, das Vereinsleben und den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden so zu gestalten, dass Ansteckungen vermieden werden.

  1. Es wird jeder Person dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit einer Covid-19-Infektion in Verbindung stehen könnten, wie z.B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, das Vereinsgelände und das Vereinsgebäude nicht zu betreten und auf die Teilnahme an Angeboten zu verzichten. Die Pflicht zur Absonderung gilt wie bisher für positiv getestete Personen.
  2. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin fort:
    1. Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern soweit möglich.
    2. Einhaltung des Rechtsverkehrs auf dem Grundstück und im Gebäude
    3. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
    4. Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.
    5. Gründliches Händewaschen/Händedesinfektion unmittelbar nach Betreten des Hauses; ein Desinfektionsmittelspenderautomat befindet sich im Foyer, gleich hinter dem Haupteingang am rechten Ende der eingebauten Fußmatte und am Eingang rechts neben der Tür zum Hilfsmittelladen.
    6. Wir empfehlen weiterhin, eine Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske) zu tragen. Es besteht derzeit keine Maskenpflicht im Vereinsgebäude.
    7. Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
    8. Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
    9. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
  3. Alle Räume (Seminarräume, Büros) möglichst alle 20 Minuten für 5 Minuten an kalten Tagen und mindestens 10-15 Minuten an warmen Tagen gründlich lüften (Stoßlüftung, Querlüftung).
  4. Die für eine Veranstaltung oder einen Besuch verantwortlichen Personen können bestimmen, dass eine Veranstaltung oder ein Besuch nur mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske) stattfinden kann.
Zuletzt geändert: 
16. Dezember 2022 - 11:06