Hygiene- und Verhaltensregeln
Hygienekonzept des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin für Mitglieder, Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher der Geschäftsstelle (Stand: 16.12.2022)
Die Hygieneempfehlung des ABSV basiert auf der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygieneempfehlungen an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Die Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln im ABSV dienen der weiterhin notwendigen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19. Im Vordergrund steht das Ziel, das Vereinsleben und den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden so zu gestalten, dass Ansteckungen vermieden werden.
- Es wird jeder Person dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit einer Covid-19-Infektion in Verbindung stehen könnten, wie z.B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, das Vereinsgelände und das Vereinsgebäude nicht zu betreten und auf die Teilnahme an Angeboten zu verzichten. Die Pflicht zur Absonderung gilt wie bisher für positiv getestete Personen.
- Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin fort:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern soweit möglich.
- Einhaltung des Rechtsverkehrs auf dem Grundstück und im Gebäude
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.
- Gründliches Händewaschen/Händedesinfektion unmittelbar nach Betreten des Hauses; ein Desinfektionsmittelspenderautomat befindet sich im Foyer, gleich hinter dem Haupteingang am rechten Ende der eingebauten Fußmatte und am Eingang rechts neben der Tür zum Hilfsmittelladen.
- Wir empfehlen weiterhin, eine Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske) zu tragen. Es besteht derzeit keine Maskenpflicht im Vereinsgebäude.
- Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
- Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
- Alle Räume (Seminarräume, Büros) möglichst alle 20 Minuten für 5 Minuten an kalten Tagen und mindestens 10-15 Minuten an warmen Tagen gründlich lüften (Stoßlüftung, Querlüftung).
- Die für eine Veranstaltung oder einen Besuch verantwortlichen Personen können bestimmen, dass eine Veranstaltung oder ein Besuch nur mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen (Maske) stattfinden kann.
Zuletzt geändert:
16. Dezember 2022 - 11:06