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Der ABSV erhält keine staatlichen Zuschüsse. Wir sind deshalb auf kleine und große Spenden wie auch testamentarische Verfügungen angewiesen, um unsere Selbsthilfearbeit fortsetzen zu können.

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Der ABSV ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und von der Schenkungs- sowie von der Erbschaftssteuer befreit. Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus.

Sie können dem ABSV und damit den blinden und sehbehinderten Menschen in Berlin auf vielfältige Art und Weise helfen:

Strafrichter und Staatsanwälte können dem ABSV mit Zuweisungen von Geldauflagen helfen.

Kontakt:
Kerstin Kwiatkowski
Tel. 030 895 88-143
E-Mail: kerstin.kwiatkowski[at]absv.de

Zuletzt geändert: 
27. August 2021 - 7:28
Zwei Hände halten ein blaues Herz