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Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist in unserer Beitragsordnung geregelt. Er beträgt aktuell in Abhängigkeit von der Art der Mitgliedschaft zwischen 5,00 und 10,00 Euro im Monat.

Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.

  • Ordentliche Mitglieder mit Blindengeld:
    10,00 Euro/Monat (ab 1.1.2025: 12,00 Euro)
  • Ordentliche Mitglieder mit Sehbehindertengeld:
    10,00 Euro/Monat (ab 1.1.2025: 12,00 Euro)
  • Ordentliche Mitglieder ohne Blinden- oder Sehbehindertengeld:
    8,00 Euro/Monat (ab 1.1.2025: 9,00 Euro)
  • Ordentliche Mitglieder, die in einem Heim
    oder einer gleichartigen Einrichtung leben:
    8,00 Euro/Monat (ab 1.1.2025: 9,00 Euro)
  • Fördermitglieder:
    5,00 Euro/Monat (ab 1.1.2025: 6,00 Euro)

Entsprechend der Satzung des ABSV setzt sich der Verein zusammen aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern: „Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sehbehindert, blind, hörsehbehindert oder taubblind ist oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Als sehbehindert gilt derjenige, dessen Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 3/10 beträgt. Ferner bleiben solche Personen ordentliche Mitglieder, die – ohne die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 zu erfüllen – Mitglieder der Bezirksorganisation Berlin des ehemaligen Blinden-und-Sehschwachen-Verbandes der DDR waren und Mitglied im ABSV geworden sind. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, den Verein zu unterstützen. Ehrenmitglieder sind vom Verwaltungsrat ernannte Personen, die sich um den Verein oder das Blinden- und Sehbehindertenwesen besonders verdient gemacht haben.”

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld (Landespflegegeld) erhalten Personen, die auf dem besseren Auge mit Korrektur nicht mehr als zwei Prozent bzw. fünf Prozent sehen.