ABSV-Info 109/2023: Befreiung von der GEZ-Gebühr neu beantragen

Donnerstag, 9. November 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

bei vielen unserer Mitglieder läuft bald die Befreiung von der GEZ-Gebühr aus und muss neu beantragt werden. Dieser Newsletter zeigt Ihnen, wie das in drei Schritten gelingt:

Schritt 1:

In der Regel bekommen Sie vor Ablauf Ihrer Befreiung vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln“ einen „Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“ per Post zugesandt. Das Antrags-Formblatt umfasst mehrere Seiten, doch müssen Sie nur wenige Eintragungen vornehmen. Die Angaben zu Ihrer Person sind bereits voreingetragen. Auch Ihre Beitragsnummer steht schon da.

  • Kreuzen Sie bitte folgendes Kästchen an: „Grund für die Befreiung (Nummer 401-410)“.
  • Rechts davon, bei „Nr. des Grundes“, schreiben Sie bitte „407“.

Das ist wichtig, weil Sie damit mitteilen, dass Sie Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz bekommen. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 4 Abs. 1 Ziffer 7) sind Sie in diesem Fall von den GEZ-Gebühren befreit.

Im Abschnitt „Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Datum …“

  • tragen Sie bitte das aktuelle Datum ein,
  • unterschreiben Sie Ihren Antrag rechts vom roten Kreuzchen.

Das ist wichtig, weil Ihr Antrag nur mit Datum und Unterschrift gültig ist.

Schritt 2:

Machen Sie bitte eine Kopie von Ihrem aktuellen „Bescheid über den Bezug von Landespflegegeld“. Auch diese Kopie benötigen Sie für Ihren Antrag.

Schritt 3:

Ihren ausgefüllten „Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“ (das Formblatt aus Schritt 1, siehe oben) und die Kopie von Ihrem aktuellen „Bescheid über den Bezug von Landespflegegeld“ (aus Schritt 2, siehe oben) senden Sie nun bitte gemeinsam in einem verschlossenen und frankierten Briefumschlag an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln.

Haben Sie alle drei Schritte absolviert, ist Ihr Antrag komplett. Ihrer Befreiung von der GEZ-Gebühr sollte nichts mehr im Wege stehen.

Haben Sie noch Fragen zur Antragstellung, dann melden Sie sich bitte bei unserer Sozialberatung unter Tel. 030 895 88 85 (bitte auf AB sprechen).

Den „Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“ beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln“ können Sie auch online stellen unter diesem Link.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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