ABSV-Info 30/2023 - Nach der Wahl ist vor der Wahl: Klima-Volksentscheid und Sozialwahl

Freitag, 3. März 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

demnächst stehen erneut Abstimmungen an. Sowohl beim Klima-Volksentscheid als auch bei der Sozialwahl ist Ihre Stimme gefragt.

Bei beiden Abstimmungen ist die Barrierefreiheit gewährleistet. Was Sie dabei beachten sollten, erläutern wir Ihnen im nachfolgenden Text.

Volksentscheid zum Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

Am Sonntag, 26. März, sind die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, per Volksentscheid über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes abzustimmen.

Wie schon bei den Berlinwahlen wird Ihnen zum Volksentscheid ermöglicht, Ihre Stimme barrierefrei abzugeben. Mitglieder des ABSV bekommen wieder rechtzeitig eine Schablone und eine Erklär-CD zugeschickt, blinde und sehbehinderte Nicht-Mitglieder können die Hilfsmittel kostenfrei anfordern. Barrierefreie Unterlagen können auch in Brailleschrift, Großdruck oder als Word-Datei angefordert werden:
E-Mail: wahlen[at]absv.de

Dem Volksentscheid liegt das erfolgreiche Volksbegehren des Bündnisses „Klimaneustart Berlin“ zugrunde. Erreicht werden soll ein klimaneutrales Berlin ab 2030, anstatt wie bislang vorgesehen bis 2045. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat den im Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurf nicht angenommen. Deshalb muss über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeigeführt werden.

Sozialwahl 2023

Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alle sechs Jahre sind rund 52 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in den gesetzlichen Versicherungen zu wählen.

Worum geht es bei der Sozialwahl?

Wer Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen dürfen. Aus diesem Grund haben Versicherte in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese können über den Haushalt der Versicherungen und zukünftige Leistungen mitentscheiden. Bei der Sozialwahl werden die ehrenamtlichen Vertreter dieser Parlamente gewählt. Dabei handelt sich um selbstversicherte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in Listen organisieren. Informationen zu den einzelnen Listen und deren Themen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Sozialversicherten ab 16 Jahren sowie alle Rentnerinnen und Rentner. Ausgenommen sind mitversicherte Familienmitglieder.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahlen sind eigentlich eine Briefwahl, d. h. der Gang in ein Wahllokal entfällt.

In diesem Jahr ermöglichen fünf Krankenkassen erstmals im Rahmen eines Modellprojekts – alternativ zur Briefwahl – eine Online-Wahl. Die Online-Wahl ist bei diesen fünf Krankenkassen möglich:

  • Techniker Krankenkasse
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • hkk – Handelskrankenkasse

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen per Post. Diese enthalten neben den Stimmzetteln die roten Wahlbriefumschläge, welche für die Briefwahl genutzt werden, sowie, falls vorhanden, die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Bei der Briefwahl senden Sie den roten Wahlbriefumschlag mit Ihrem Stimmzettel kostenlos zurück. Wenn Sie sowohl per Brief als auch online abstimmen, zählt die online abgegebene Stimmabgabe.

Wenn Sie sowohl bei einer gesetzlichen Krankenkasse als auch bei einer gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung versichert sind, erhalten Sie jeweils einen Brief mit den entsprechenden Unterlagen. Für die Versicherten gilt: Gewählt wird bei dem Versicherungsträger, bei dem man versichert ist. Theoretisch könnte man als Versicherter an drei Wahlen teilnehmen: bei der eigenen Rentenversicherung, bei der eigenen Krankenkasse, bei der zuständigen Unfallversicherung. Private Versicherungen zählen nicht dazu.

Auch Arbeitgeber können wählen und zwar bei den Versicherungsträgern, bei denen die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert sind.

Wie barrierefrei wird die Sozialwahl 2023?

Alle Sozialversicherungsträger bieten blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten  Wahlschablonen und Erklär-CDs an. Diese können beim jeweiligen Versicherungsträger bestellt werden.

Sie bekommen für die Sozialwahl die Schablonen also nicht vom ABSV zugeschickt!

Bitte beachten Sie, dass die Wahlzettel und die Schablonen unter den Versicherungsträgern nicht einheitlich sind. Deshalb verwenden Sie bitte die Schablone der jeweiligen Versicherung.

Bis wann wird gewählt?

Alle Mitglieder können wählen, sobald sie die Unterlagen erhalten haben. Die Frist zur Wahl endet am 31. Mai.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
Zu den Fragen und Antworten

 

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