Blindenführhunde sind willkommen – manchmal auch nicht

Mittwoch, 27. Januar 2021

Der ABSV klärt anlässlich des Internationalen Tages des Blindenführhundes über die besonderen Zutrittsrechte der vierbeinigen Helfer auf

Viele blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen haben schon die Erfahrung machen müssen, dass ihnen der Zugang verwehrt wurde: Zum Theater, ins Geschäft, zur Arztpraxis oder sogar zum Taxi. Der Grund: Sie nutzen ein besonderes Hilfsmittel zur Orientierung – einen Blindenführhund. Auch Silke Larsen gehört zu denen, die regelmäßig ausgebremst werden. Wäre sie mit ihrem Blindenlangstock statt mit ihrem Blindenführhund unterwegs, wären Zugangsprobleme kein Thema. Doch die Wahl des für sie geeigneteren Hilfsmittels erweist sich in der Praxis oft als Problem.

Die selbstbewusste blinde Frau weiß, dass hinter vielen Abweisungen einfach Unwissenheit und Unsicherheit stehen. Sie ist ehrenamtlich als Führhundreferentin im Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) aktiv und hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihr Umfeld aufzuklären. Dabei macht sie klar, dass der Blindenführhund ein wichtiges Hilfsmittel ist, auf das sie sich im wahrsten Sinne des Wortes blind verlassen kann – und muss.

Um für ihre Führungsaufgabe qualifiziert zu sein, durchlaufen Blindenführhunde eine intensive Ausbildung in speziellen Hundeschulen. Aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Intelligenz und ihres Gehorsams können Blindenführhunde völlig unbedenklich an Orte mitgenommen werden, zu denen andere Tiere üblicherweise keinen Zutritt haben. Das führt mitunter zu Auseinandersetzungen, bei denen sich die Konfliktparteien ratsuchend an den ABSV wenden. Den wenigsten sind die Gesetze bekannt, die die Zugangsrechte regeln. Silke Larsen kennt sich aus und kann überzeugend argumentieren. Sie freut sich, wenn ein Veranstalter, der sich seiner Sache gerade noch ganz sicher war, entschuldigt und auf seiner Internetseite vermerkt, dass Blindenführhunde willkommen sind. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn wer Blindenführhunden den Zutritt verwehrt, schließt damit automatisch auch ihre Halterinnen und Halter aus. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern diskriminierend! Deshalb ist Aufklärung weiterhin dringend notwendig.

Der Internationale Tag des Blindenführhundes ist dafür ein guter Anlass. Der Gedenktag geht auf die Ausbildungsstätte für Blindenführhunde zurück, die die Gesellschaft „The Seeing Eye“ am 29. Januar 1929 in Morristown im US-Staat New Jersey gegründet hat. Dabei ist diese keinesfalls die älteste Einrichtung ihrer Art. Tatsächlich werden Hunde seit über hundert Jahren systematisch zum Führen blinder Menschen ausgebildet, allerdings geschah dies zunächst seit 1916 in Oldenburg unter dem Dach des Deutschen Vereins für Sanitätshunde. Ab 1923 kam eine zweite Führhundeschule dazu, die von der Sektion Brandenburg des Vereins für Deutsche Schäferhunde in Potsdam betrieben wurde. Diese Ausbildungsstätte war mit ihrem für die damalige Zeit offenbar fortschrittlichen Ausbildungsmodell Ausgangspunkt für eine Entwicklung, die im Ergebnis unter anderem zur Gründung der Führhundeschule in Morristown führte. 

Fotos, Fragen und Antworten rund um den Blindenführhund:
www.absv.de/blindenfuehrhund

Pressekontakt:
Paloma Rändel, Tel. 030 895 88-123, E-Mail: paloma.raendel[at]absv.de
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV)
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