Taubblindheit: 200. Geburtstag von Hieronymus Lorm
Berlin, 6. August 2021. Taubblinde Menschen stehen vor ganz besonderen Herausforderungen und wünschen sich gezielte Unterstützung. Darauf weist der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) anlässlich des 200. Geburtstages von Hieronymus Lorm hin, der am 9. August begangen wird.
Wie kommunizieren Menschen, die weder sehen noch hören können? Hieronymus Lorm lebte im 19. Jahrhundert. Nachdem er bereits als Jugendlicher ertaubt war, ließ im Erwachsenenalter auch seine Sehkraft nach, bis er schließlich völlig erblindete. Gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter erfand er ein Tast-Alphabet, bei dem jeder Buchstabe eine bestimmte Berührung der Hand bedeutet. Bis heute ist das Lorm-Alphabet für viele taubblinde Menschen unersetzlich.
Auf der Internetseite www.dbsv.org/lormen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband ein Erklärvideo und weitere Informationen zum Lormen und zu Hieronymus Lorm an.
Unterstützung taubblinder Menschen
Das Lormen, also das Buchstabieren von Texten in die Hand, gehört zu den zahlreichen Assistenzleistungen, auf die taubblinde Menschen angewiesen sind. Taubblindheit ist mehr als die Summe von Blindheit und Taubheit. Wer nicht hören kann, ist besonders auf den Sehsinn angewiesen, ein blinder Mensch nutzt sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit „nur“ einer Behinderung. Ohne Assistenz werden alltägliche Aufgaben wie der Einkauf oder ein Arztbesuch zu unlösbaren Problemen.
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) unterstützt taubblinde Menschen in Berlin durch vielfältige Weise, u. a. durch die Versorgung mit wichtigen Informationen, durch die Hilfe beim Einkaufen sowie durch die Organisation von Treffen und Ausflügen, die Höhepunkte im Alltag darstellen und soziale Kontakte ermöglichen.
Forderungen zu Assistenzleistungen für taubblinde Menschen
Immer wieder scheitern taubblinde Menschen mit ihren Anträgen auf Taubblindenassistenz. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden, die im „Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind“ (GFTB) zusammengeschlossen sind, die folgenden Forderungen beschlossen:
Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss mindestens ein Assistenzbedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen. Diese Zahl ist eine absolute Untergrenze. Höhere Bedarfe sind die Regel. Zudem müssen mehr Taubblindenassistenzen ausgebildet werden.
Pressebilder zum Lormen unter: www.dbsv.org/lormen-pressebilder.html
Pressekontakt:
Paloma Rändel, Tel. 030 895 88-123, E-Mail: paloma.raendel[at]absv.de
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV)
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