Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
In Berlin unterwegs
Begleitservices:
- VBB-Begleitservice (tägliche Begleitungen, also auch am Wochenende von 7:00 bis 22:00 Uhr): Tel. 030 34 64 99 40 (9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder E-Mail: begleitservice[at]vbb.de
- BIQ-Begleitservice (Begleitungen montags bis freitags, von 7:00 bis 20:00 Uhr): Tel.: 030 20 22 95 58 oder 030 20 22 95 50 (6:00 bis 14:30 Uhr)
Servicenummern:
Über die für Sie günstigste Fahrverbindung zu der von Ihnen gewählten Veranstaltung informieren Sie sich bitte bei der BVG-Auskunft, Tel.: 030 194 49.
Aktuelle Fahrplanänderungen oder Umleitungen bei der BVG können Sie unter der Rufnummer 030 25 62 25 62 abrufen, für die S-Bahnen, die Regional- und Fernbahnzüge ist die Info-Telefonnummer 030 29 74 33 33 zuständig. Im Internet hilft Ihnen http://mobil.bvg.de/Fahrinfo/bin/ weiter.
Reisen mit der Deutschen Bahn
Fahrplan, Fahrkarten und Hilfen auf den Bahnhöfen
Informationen zu barrierefreien Zügen und Bahnhöfen oder zu berücksichtigenden Umsteigezeiten erhalten Sie bei der Mobilitätsservice-Zentrale. Hier können Sie auch Ein-, Aus- und Umsteigehilfen bestellen sowie Fahr- und Platzkarten buchen.
Die Mobilitätsservice-Zentrale ist täglich von 6-22 Uhr zum Festnetztarif erreichbar:
Telefon: 030 652 12 888
E-Mail: msz[at]deutschebahn.com
Alternativ können Sie die allgemeine Servicenummer, Stichwort „Betreuung“, rund um die Uhr anrufen:
Telefon: 0180 6 99 66 33
(20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 Cent pro Anruf)
Fahrplanauskünfte erhält man unter der allgemeinen Servicenummer (siehe oben), über das Internet unter m.bahn.de oder www.bahn.de, über die Apps der jeweiligen Smartphone-Betriebssysteme sowie über die kostenfreie Rufnummer 0800 1 50 70 90.
Freifahrten und weitere Nachteilsausgleiche
Blinde und sehbehinderte Menschen, die neben ihrem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke vorweisen können, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im 2.-Klasse-Abteil in allen Regionalzügen Deutschlands sowie in den Bussen im Nahverkehr. Die Freifahrt gilt auch in einigen EC/IC-Zügen im Raum Berlin-Brandenburg auf den Strecken Berlin-Prenzlau und Potsdam-Berlin-Cottbus-Forst.
Schwerbehinderte Reisende können ihre Fahrkarte ohne Aufpreis (Bordzuschlag) unter Berücksichtigung möglicher Vergünstigungen, z. B. bei BahnCard, in den Zügen des Fernverkehrs kaufen. Die Begleitperson fährt kostenfrei bei Zeichen B im Ausweis.
Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 70 können sowohl die BahnCard 25 als auch die BahnCard 50 zum halben Preis erwerben, wahlweise für die erste oder für die zweite Klasse.
Begleitperson und Führhunde
Begleitpersonen (bei Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) und/oder Führhunde können kostenfrei in den Zügen und Bussen des Nah- und Fernverkehrs mitfahren. Die Begleitperson muss dabei nicht denselben Start- oder Zielbahnhof wie die zu begleitende Person haben. Schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen B dürfen sich bei der Deutschen Bahn auch gegenseitig begleiten.
Seit dem 1.4. 2013 zahlt die Begleitperson auch keinen ICE-Sprinteraufschlag mehr.
Kostenfreie Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen B oder Bl haben Anspruch auf bis zu zwei kostenfreie Sitzplatzreservierungen (für sich selbst und für die Begleitperson). Im ICE können Plätze gezielt im Ruhebereich gebucht werden. Die kostenfreie Buchung ist nur über die Mobilitätszentrale oder über das Reisezentrum möglich.
Fahrt mit 1. Klasse
Reisende mit dem Merkzeichen 1. Kl dürfen kostenfrei im 1. Klasse-Abteil aller Nahverkehrszüge sowie bei Besitz einer Fahrkarte für die 2. Klasse ohne Aufpreis im 1. Klasse-Abteil der Fernverkehrszüge reisen, ausgenommen ICE-Sprinter und Sonderzüge.
DB Kuriergepäck
Seit dem 1. Februar 2013 zahlen schwerbehinderte Menschen für den Transport ihres Gepäcks mit der Deutschen Bahn nur noch 16,50 Euro pro Stück.
Reisen mit Fernbussen
Auf der Internetseite: www.busliniensuche.de kann man sich Verbindungen und Preise verschiedener Anbieter anzeigen lassen.
Bei Fernbussen kann eine Begleitperson kostenfrei mitfahren bei Zeichen "B" im Schwerbehindertenausweis.
