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Antidiskriminierung

Der Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ klingt selbstverständlich, doch in der Praxis erleben Menschen mit Behinderung häufig, dass sie um ihre Rechte kämpfen müssen.

Blinde und sehbehinderte Menschen fühlen sich diskriminiert, wenn ihnen mit ihrem Blindenführhund der Zugang zum Restaurant oder zu einer Arztpraxis verwehrt wird, wenn ihnen Ämter Dokumente in nicht lesbarer Form zusenden oder wenn sich Geld- oder Fahrkartenautomaten nicht barrierefrei bedienen lassen.

Der ABSV unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und arbeitet eng mit den Antidiskriminierungsstellen des Landes Berlin und bei der Bundesregierung zusammen.

Kontakt:

Dr. Thomas Hiby
Geschäftsführer
Telefon: 030 895 88-101
E-Mail: thomas.hiby@absv.de