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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Manche der Fragen würden einige blinde und sehbehinderte Menschen möglicherweise entsprechend ihrer ganz persönlichen Erfahrungen anders beantworten. Deshalb betrachten Sie den Frage-Antworten-Katalog bitte als kleine Orientierungshilfe und nicht als Dogma.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Telefon: 030 895 88-0
E-Mail: info@absv.de

Wie hoch ist das „Blindengeld“ in Berlin?

Das Blinden- bzw. Sehbehindertengeld, die offizielle Bezeichnung in Berlin ist „Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)“, dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen und gilt nicht als Einkommen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld (Landespflegegeld) ab 1. Juli 2024

  • bei Blindheit (nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LPflGG):
    704,22 Euro (bisher: 673,42 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
    (nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LPflGG):
    176,06 Euro (bisher: 168,35 Euro)
  • bei Taubblindheit (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 LPflGG):
    1.189,00 Euro (unverändert)

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld in stationären Pflegeeinrichtungen ab 1. Juli 2024

  • bei Blindheit (nach § 4 Abs. 1 Satz 2 LPflGG):
    352,11 Euro (bisher: 336,71 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
    (nach § 4 Abs. 2 LPflGG):
    88,03 Euro (bisher 84,18 Euro)
  • bei Taubblindheit (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LPflGG):
    594,50 Euro (unverändert)

Blindenhilfe ab 1. Juli 2024

Die Gewährung von Blindenhilfe nach dem SGB XII ist abhängig von Einkommen und Vermögen.

  • für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
    880,28 Euro (bisher: 841,77 Euro)
  • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    440,90 Euro (bisher: 421,61 Euro).

Personen mit geringem Einkommen können ergänzende Blindenhilfe beantragen.

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftige Personen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung entsprechend ihrer Bedürftigkeit bzw. ihrer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Das Blinden- bzw. Sehbehindertengeld wird beim Pflegegrad 1 jeweils in voller Höhe gewährt. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird es auf die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet und in verminderter Höhe ausgezahlt.

Die Beraterinnen und Berater des ABSV-Sozialdienstes beantworten gern Ihre Fragen zu den Ihnen zustehenden Zahlungen und zum Antragsverfahren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf dem Service-Portal des Berliner Senats unter folgenden Links:

Rundschreiben zu geänderten Beträgen der Blindenhilfe und des Landespflegegeldes Berlin ab 1. Juli 2024

Download des Antrags auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (PDF-Datei, 688 KB)

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Wie viele Blinde und Sehbehinderte gibt es eigentlich?

In Berlin leben etwa 6.000 blinde und 20.000 sehbehinderte Menschen. In ganz Deutschland gibt es etwa 150.000 blinde und 500.000 sehbehinderte Menschen (Schätzungen). Laut Erhebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO ist die Zahl der betroffenen Personen jedoch deutlich höher.

Quelle: www.dbsv.org

Sehen blinde Menschen schwarz?

Diese Frage kann man sowohl im wörtlichen als auch im übertragenden Sinne verneinen.

Geburtsblinde Menschen sehen nichts, also auch keine Farben. Sie wissen nicht, wie schwarz aussieht, und können daher die Frage auch nicht beantworten. Menschen die gesetzlich blind sind, können durchaus noch einen kleinen Sehrest haben, nämlich bis zu zwei Prozent auf dem besseren Auge. Damit können häufig noch Hell und Dunkel sowie Umrisse von Gebäuden oder Personen erkannt werden.

Und was das Schwarzsehen im übertragenden Sinne betrifft: Die meisten blinden und sehbehinderten Menschen, die ihre Behinderung akzeptiert und verarbeitet haben, verfügen über eine positive Lebenseinstellung.

Können Blinde Farben erkennen?

Geburtsblinde Menschen kennen keine Farben. Sie lernen die Unterscheidung durch Vergleiche mit spürbaren Gegenständen, zum Beispiel Rot = Feuer, Blau = Wasser.

Späterblindete Menschen hingegen behalten das farbliche Vorstellungsvermögen. Technische Geräte, wie Farberkennungsgeräte oder Smartphone-Apps, können bei der Farberkennung helfen und zu mehr Sicherheit, beispielsweise bei der Zusammenstellung der Garderobe, beitragen.

Wie träumen Blinde?

Blinde und sehbehinderte Menschen verarbeiten in ihren Träumen die Situationen so, wie sie sie auf ihre Art und Weise wahrgenommen und erlebt haben, also durch Bewegungen, Berührungen oder Geräusche. Menschen, die erst im Laufe ihres Lebens ihr Sehvermögen verloren haben, können auch noch in Bildern träumen.

Gibt es spezielle Sportarten für Blinde und Sehbehinderte?

Zu den Sportarten, die sich bei blinden und sehbehinderten Menschen großer Beliebtheit erfreuen, gehören Disziplinen mit einem akustischen Ball, wie Goalball, Torball oder Blindenfußball (es gibt in Deutschland sogar eine Blindenfußball-Bundesliga). Seit einigen Jahren entwickelt sich Showdown (eine Art Tischtennis) zu einer Trendsportart.

Das Tandemfahren mit einem sehenden Pilotfahrer hat dagegen schon länger Tradition.

Kartenspiele mit zusätzlicher Blindenschrift oder Schachspiele mit gut tastbaren Figuren ermöglichen das gemeinsame Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Sehvermögen.

Mit Hilfe einfühlsamer Trainer und/oder sehender Begleitsportler sind auch Laufen, Skifahren, Schwimmen oder das Erlernen von Yoga oder Kampfsportarten möglich.

Darf man „Sehen“ sagen?

Blinde und sehbehinderte Menschen benutzen Wörter und Redewendungen mit „sehen“ oder „schauen“ ebenso wie sehende Menschen. Sie können also gerne einen blinden Menschen fragen, ob er den Film „gesehen“ hat und sich mit „Auf Wiedersehen“ verabschieden.