Wir arbeiten transparent!
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin ist Unterzeichner der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft". Damit verpflichtet sich der Verein der Öffentlichkeit mitzuteilen, was der Verein genau macht, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Diese Informationen sind hier verfügbar, klar in 10 Punkte gegliedert und für jedermann leicht zugänglich.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr des Vereins
- Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. – älteste Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten (ABSV)
- Auerbachstr. 7, 14193 Berlin
- Gründungsjahr: 1874
- Weitere Informationen: www.absv.de/impressum
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unseres Vereins
Vollständige Satzung (Formatierte Textdatei)
§2 - Zweck, Ziele und Aufgaben (Auszug aus der Satzung)
(1) Der Verein vertritt als Berliner Selbsthilfe- und Patientenorganisation die Interessen von Menschen, die sehbehindert, blind, hörsehbehindert oder taubblind sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann; eingeschlossen sind solche Interessen, die sich bei den betroffenen Menschen aus dem Zusammentreffen mit zusätzlichen Behinderungen ergeben
(2) Im Interesse der Blinden und Sehbehinderten verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 01.01.1977.
(3) Ziele des Vereins sind die Erhaltung und Verbesserung der sozialen und rechtlichen Stellung sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der Blinden und Sehbehinderten. Zur Erfüllung dieser Ziele stellt er sich insbesondere folgende Aufgaben:
- Mitwirkung an der Ausgestaltung von Rechtsvorschriften zur gesellschaftlichen Gleichstellung aller Blinden und Sehbehinderten
- Beratung in allen Fragen des Blinden- und Sehbehindertenwesens
- Förderung der elementaren Rehabilitation
- Förderung der beruflichen Rehabilitation und Mitwirkung bei der Erhaltung und Erschließung von Arbeitsmöglichkeiten
- Vervollkommnung vorhandener und Unterstützung der Entwicklung neuer Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sowie Hilfsmittelberatung
- Pflege kultureller und geselliger Aktivitäten
- Förderung von Freizeit‑ und Erholungsmaßnahmen
- Schaffung und Förderung geeigneter Wohn‑, Betreuungs‑ und Pflegemöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte, auch für solche mit weiteren Behinderungen
- Beratung und Betreuung von Eltern blinder und sehbehinderter Kinder
- Regelmäßige Herausgabe von Informationen für die Mitglieder
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aufklärung, Beratung und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes, der Patientenrechte und des Sozialrechts
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht der Verein die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Einrichtungen.
3. Bescheid vom Finanzamt
Der ABSV ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie wegen der Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/660/52898, vom 23. Oktober 2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Es gibt vier wesentliche Entscheidungsträger im Verein: der Vorstand des ABSV, der Geschäftsführer, der Verwaltungsrat und der Ehrenrat.
- Mitglieder des Vorstands:
- Vorsitzender: Joachim Günzel
- Stellvertretende Vorsitzende: Peter Brass, Manuela Myszka
- Weitere Vorstandsmitglieder: Silke Grundmann, Silke Rauterberg, Ute Schmidt, Petra Wagner
- Geschäftsführer: Manfred Scharbach
- Verwaltungsrat, bestehend aus dem Vorstand, allen Bezirks- und Stadtteilgruppenleitern sowie der Jugendreferentin
- Mitglieder des Ehrenrats:
- Vorsitzender: Dr. Dietrich Plückhahn
- Beisitzer: Klaus Assmann, Anke Overbeck, Roswitha Röding, Dr. Manfred Schmidt
Einen Überblick zur Vereinsstruktur des ABSV erhalten Sie im Organigramm (nicht barrierefrei, in pdf). Die entsprechende Beschreibung des Organigramms kann ebenso eingesehen werden.
5. Bericht über die Tätigkeiten
Der Tätigkeitsbericht wird zuerst vom Verwaltungsrat geprüft, im Juni jeden Jahres von der Delegiertenversammlung verabschiedet und unmittelbar danach veröffentlicht.
6. Personalstruktur
- Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: 27
- Freiwilligendienstleistende: 5
- Ehrenamtliche Mitglieder:
- Anzahl der Funktionsträger innerhalb der Selbsthilfe: 150
- Anzahl der Ehrenamtlichen im Besuchsdienst und zur Unterstützung der Selbsthilfe: 8
- Organigramm der Geschäftsstelle als pdf (nicht barrierefrei)
- Beschreibung des Organigramms der Geschäftsstelle als .doc
7./ 8. Mittelherkunft und Mittelverwendung
Informationen zur Mittelherkunft und Mittelverwendung finden Sie unter folgendem Link:
Mittelherkunft und Mittelverwendung 2018.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. ist:
- zu 100% Gesellschafter der ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH
- zu 100% Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige GmbH
- zu 100% Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH
- zu 100% Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH
- zu 52,8% Gesellschafter der Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH (das Blindenhilfswerk Berlin e.V. ist zu 47,2% Gesellschafter)
Die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin fördert den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin finanziell und unterstützt auf Antrag des ABSV die oben genannten Blindenwohnstätten bzw. die Blindenhörbücherei.
Eine graphische Darstellung dazu finden Sie als Organigramm im pdf-Format (nicht barrierefrei). Die passende Beschreibung des Organigramms im .doc-Format können Sie ebenfalls einsehen.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
2018 hat der ABSV hat weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zahlungen erhalten, die einen Umfang von zehn Prozent oder mehr der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
