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Wir arbeiten transparent!

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin ist Unterzeichner der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“. Damit verpflichtet sich der Verein der Öffentlichkeit mitzuteilen, was der Verein genau macht, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Diese Informationen sind hier verfügbar, klar in 10 Punkte gegliedert und für jedermann leicht zugänglich.

Der ABSV ist auch in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin gelistet.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr des Vereins

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. – älteste Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten (ABSV)
Auerbachstr. 7, 14193 Berlin
Gründungsjahr: 1874
Weitere Informationen: www.absv.de/impressum

für die ITZ zuständige Ansprechperson:

Karina Henseleit
Telefon: 030 895 88-137
E-Mail: karina.henseleit@absv.de

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unseres Vereins

§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben (Auszug aus der Satzung)

  1. Der Verein vertritt als Berliner Selbsthilfe- und Patientenorganisation die Interessen von Menschen, die sehbehindert, blind, hörsehbehindert oder taubblind sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann; eingeschlossen sind solche Interessen, die sich bei den betroffenen Menschen aus dem Zusammentreffen mit zusätzlichen Behinderungen ergeben.
  2. Im Interesse der Blinden und Sehbehinderten verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977.
  3. Ziele des Vereins sind die Erhaltung und Verbesserung der sozialen und rechtlichen Stellung sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der Blinden und Sehbehinderten. Zur Erfüllung dieser Ziele stellt er sich insbesondere folgende Aufgaben:
    • Mitwirkung an der Ausgestaltung von Rechtsvorschriften zur gesellschaftlichen Gleichstellung aller Blinden und Sehbehinderten
    • Beratung in allen Fragen des Blinden- und Sehbehindertenwesens
    • Förderung der elementaren Rehabilitation
    • Förderung der beruflichen Rehabilitation und Mitwirkung bei der Erhaltung und Erschließung von Arbeitsmöglichkeiten
    • Vervollkommnung vorhandener und Unterstützung der Entwicklung neuer Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sowie Hilfsmittelberatung
    • Pflege kultureller und geselliger Aktivitäten
    • Förderung von Freizeit‑ und Erholungsmaßnahmen
    • Schaffung und Förderung geeigneter Wohn‑, Betreuungs‑ und Pflegemöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte, auch für solche mit weiteren Behinderungen
    • Beratung und Betreuung von Eltern blinder und sehbehinderter Kinder
    • Regelmäßige Herausgabe von Informationen für die Mitglieder
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Aufklärung, Beratung und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes, der Patientenrechte und des Sozialrechts.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht der Verein die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Einrichtungen.

3. Bescheid vom Finanzamt

Der ABSV ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke, des Wohlfahrtswesens sowie wegen der Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/026/35169, vom 07. August 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Es gibt vier wesentliche Entscheidungsträger im Verein: der Vorstand des ABSV, die Geschäftsführung, der Verwaltungsrat und der Ehrenrat.

  • Mitglieder des Vorstands:
    • Stellvertretende Vorsitzende: Carola Müller
    • Weitere Vorstandsmitglieder: Bedia Kunz, Dorothée Reinert
  • Geschäftsführer: Dr. Thomas Hiby, Wolfgang Malek
  • Verwaltungsrat, bestehend aus dem Vorstand, allen Bezirks- und Stadtteilgruppenleitern sowie dem Jugendreferenten
  • Mitglieder des Ehrenrats:
    • Vorsitzender: Dr. Dietrich Plückhahn
    • Beisitzer: Klaus Assmann, Dr. Frohmut Friedebold, Anke Overbeck, Roswitha Röding

5. Bericht über die Tätigkeiten

Der Tätigkeitsbericht wird zuerst vom Verwaltungsrat geprüft, im Juni/Juli jeden Jahres von der Delegiertenversammlung verabschiedet und unmittelbar danach veröffentlicht.

6. Personalstruktur

  • Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: 38
  • Ehrenamtlich Aktive:
    Anzahl der Funktionsträger innerhalb der Selbsthilfe: 135
    Anzahl der Ehrenamtlichen im Besuchsdienst und zur Unterstützung der Selbsthilfe: 12

7./ 8. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Angaben zu Einnahmen und Ausgaben finden sich auf S. 33, die Bilanz auf S. 32 im Tätigkeits- und Wirkungsbericht 2023.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. ist:

  • zu 100 Prozent Gesellschafter der ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH
  • zu 100 Prozent Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige GmbH
  • zu 100 Prozent Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH
  • zu 100 Prozent Gesellschafter der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH
  • zu 52,8 Prozent Gesellschafter der Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH (das Blindenhilfswerk Berlin e. V. ist zu 47,2 Prozent Gesellschafter)
  • zu 12 Prozent Gesellschafter der rbm gemeinnützige GmbH Rechte behinderter Menschen

Die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin fördert den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin finanziell und unterstützt auf Antrag des ABSV die oben genannten Blindenwohnstätten bzw. die Blindenhörbücherei.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

2023 hat der ABSV hat weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zahlungen erhalten, die einen Umfang von zehn Prozent oder mehr der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.